Grundpflege:
Behandlungspflege:
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Verhinderungspflege:
Verhinderungspflege bedeutet, dass die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen kann und dass eine Ersatzpflege diesbezüglich nötig ist. Die entstandenen Kosten für Ersatzpflege werden bis zu 1.612,00 EUR /Jahr von der Pflegekasse erstattet. Wir helfen Ihnen gerne, einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen.